AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Cocktail Runners Stand der Fassung:
01.01.2020 - Cocktail Runners - Am Tanzplatz 1a - 35794 Mengerkirchen

1. Geltungsbereich

Für Cocktail Runners gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedienungen des Kunden erkennen wir nicht an. Es sei denn wir hätten ausdrücklich schriftlich Ihrer Geltung zugestimmt. Soweit nicht anders vereinbart ist die Vertragssprache Deutsch. Unsere Angebote richten sich an Private und gewerbliche Kunden. Die AGB gelten nach erstmaliger Einbeziehung auch für alle zukünftigen Geschäfte ohne das es einen Hinweis auf die AGB bedarf.

2. Angebote

Angebote verstehen sich, wenn nicht schriftlich anders vereinbart, immer freibleibend sowie bis zum 30. Tage nach Ausstellungsdatum befristet. Verträge sind nur dann verbindlich, wenn sie durch Cocktail Runners schriftlich bestätigt worden sind.

3. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen abändern, bedürfen einer ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch Cocktail Runners.

4. Preise

Es gelten ausschließlich die Preise des Angebotes und der Auftragsbestätigung.

5. Stornierung

Die Höhe der Stornokosten errechnen sich entsprechend dem Angebot oder der Auftragshöhe. Bei einer Stornierung fallen folgende Stornokosten an: bis 60 Tage vor Ihrer Veranstaltung = 30%, bis 30 Tage vorher = 60%, unter 14 Tagen vorher = 100% der Auftragshöhe.

6. Zahlung

a) Vor Ihrer Veranstaltung ist eine Anzahlung in Höhe von mindestens 50% des erwarteten Auftragswertes per Überweisung oder in Bar zu Zahlen. Die Höhe der Anzahlung kann dem Angebot entnommen werden. Die Anzahlung kann ggf. entfallen.
b) Der Rechnungsbetrag für die Anzahlung sowie die Endrechnung ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt der Rechnung zu zahlen.
c) Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist Cocktail Runners berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 8 %, zu fordern.

7. Fehlende oder beschädigte Gegenstände

Fehlende oder beschädigte Gegenstände einschließlich Gläser werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

8. Haftungsausschluss

a) Cocktail Runners haftet nur im gesetzlich vorgesehenen Rahmen für eventuelle auftretende Schäden, an Einrichtungsgegenständen, Garderobe und Gesundheit der Gäste, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
b) Schadensansprüche dritter Personen trägt der Auftraggeber.
c) Cocktail Runners ist dem Auftraggeber zum Schadenersatz wegen einer vertraglichen Verpflichtung nur dann gehalten, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit an der Entstehung des Schadens nachgewiesen werden kann.
d) Bei Vermittlung fremder Dienstleistung (z. B. Künstler, DJ) übernimmt Cocktail Runners keinerlei Haftung.

9. Auf- und Abbau

Der Aufbau der Bar erfolgt in Abhängigkeit vom Beginn der Veranstaltung ca. 1-2 Stunden vor der geplanten Bareröffnung. Der Abbau erfolgt sogleich nach Ende des Cocktailservice oder nach Vereinbarung. Aufbau am Vortag bzw. Aufbauzeiten die eine separate Anfahrt erfordern werden zusätzlich berechnet. Bei Aufbau im Freien stellt der Auftraggeber immer eine Überdachung unabhängig vom Wetter zur Verfügung.

10. Parkplatz und Zugangsberechtigungen

Vom Auftraggeber werden Parkplätze und Zufahrtsberechtigungen (z. B. Messeausweise) für die Barkeeper und ggf. weiteres Personal zur Verfügung gestellt. Anfallende Parkkosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass eine direkte und ungehinderte Zufahrt mit einem PKW möglich ist.

11. Müllentsorgung

Die Müllentsorgung der Cocktailreste (z. B. Deko - Früchte, Flüssigkeiten, Strohhalme, Verpackungen) ist vom Auftraggeber zu gewährleisten. Eine Müllentsorgung über Cocktail Runners ist mit einer Entsorgungsgebühr zu Rechnen.

12. Referenzfotos & Logos

Der Auftraggeber gestattet Cocktail Runners Fotos oder Kurzvideos sowie das Firmenlogo und ein Kurzprofil der Veranstaltung im Internet u. a bei Instagram und Facebook zu veröffentlichen. Über einen Vermittler (z. B. Event Agentur) ist diese für das Einholen der notwendigen Genehmigungen verantwortlich.

13. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist immer Mengerskirchen (für alle Standorte).
14. Mietequipment

Der Kunde trägt dafür Sorge, dass das Mietequipment sortiert bereitgestellt wird. Ist dies nicht der Fall, stellen wir den benötigten, anteiligen Personalaufwand in Rechnung. Reinigung und Beschädigungen werden individuell festgesetzt.

15. Getränke

Die Getränke aus unserem Standardsortiment werden nach Verbrauch berechnet. Wir nehmen geschlossene, Sorten reine Getränkegebinde wieder zurück, jedoch keine einzelnen Flaschen. Getränke außerhalb unseres Standardsortimentes können nicht zurückgegeben werden. Nicht zurückgegebenes Leergut wird in Rechnung gestellt. Wir verwenden für die Herstellung unserer Cocktails ausschließlich hochwertige Getränke. Die Cocktails werden nach der vereinbarten Menge abgerechnet. Wir führen mindestens 100 % mehr Material mit um die doppelte Anzahl der bestellten Cocktails erreichen zu können.

16. Speisen

Speisen werden nach vorliegender Mengenbestellung abgerechnet. Die Rücknahme von Lebens- und Genussmitteln, auch wenn diese Originale verpackt sind, ist nicht möglich bzw. können nicht mehr gutgeschrieben werden. Bereits eingekaufte Waren können nicht storniert werden.

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